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Ausbilderschein - BootCamp

Ausbilderschein lernen

Eine hervorragende Mischung aus Live-Online-Veranstaltung (2 Tage) und einem Onlinekurs. Mit dem Ausbilderschein ONLINE-BOOTCAMP  bereitest du dich optimal auf die Ausbilderprüfung vor und bekommst obendrein noch unser Versprechen, dass du die Prüfung bestehen wirst. Ansonsten bekommst du dein Geld zurück.*(Die Wiederholungsmöglichkeiten müssen dazu natürlich ausgeschöpft sein)

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Und darüber hinaus macht unser Ausbilderschein ONLINE-BOOTCAMP  auch verdammt viel Spaß!

Wenn das mal nicht genial ist... 

Die Ausbilderschein Voraussetzungen , daran wird’s wohl nicht scheitern.

Wer studieren will, der braucht Abitur. Wer Auto fahren will, der braucht einen PKW- Führerschein. Und wer ausbilden will? Der braucht einen Ausbilderschein. So einfach ist das.

Hey, aber was genau sind eigentlich die Ausbilderschein - Voraussetzungen, die Du erfüllen musst? 

Und ist es letztlich das Einzige was Du benötigst um ausbilden zu dürfen? Oder braucht es vielleicht noch mehr als nur den Ausbilderschein?

Mit dieser Zusammenfassung möchte ich Dir gerne einen Überblick darüber geben, was alles zu den Ausbilderschein - Voraussetzungen gehört und wieso es daran eigentlich nie scheitert.

Die Voraussetzungen für den Ausbilderschein - das sind sie:

Zuerst einmal eine gute und konkrete Nachricht:

Die Ausbilderschein - Voraussetzungen, also die Bedingungen, um an der Ausbilderprüfung der IHK/HWK teilzunehmen und somit den Ausbilderschein zu bekommen, erfüllt grundsätzlich jeder von uns. Es gibt hierfür keinerlei Einschränkungen, das ist doch mal eine gute Nachricht.

Was also viel eher damit gemeint ist, wenn nach (nicht vorhandenen) Ausbilderschein – Voraussetzungen gefragt wird,  ist wer in Deutschland mit einem Ausbilderschein später auch in der Praxis/Realität als Ausbilder für ein Unternehmen tätig sein darf.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es hierzu in §28 (1), dass nur diejenigen ausbilden dürfen, die die persönliche und fachliche Eignung erfüllen. Was aber heißt das genau?

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Die persönliche Eignung – Part 1 der Ausbilderschein Voraussetzungen

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Wie in so vielen Bereichen des Lebens, will man auch in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), in der geregelt wird, wer eben geeignet ist und wer nicht, erst einmal vom Guten im Menschen, also einem positiven Menschenbild, ausgehen. Das ist auch absolut richtig so!

Deshalb wird in Bezug auf die persönliche Eignung jedem Menschen von vorneherein, grundsätzlich unterstellt, dass er diese erfüllt. Anstatt also zu schreiben, über welche Attribute jemand verfügen muss, um „persönlich geeignet“ zu sein, der Ansatz der Verneinung verfolgt. So spricht man in der AEVO und auch im BBiG von Hindernisgründen, die die Eignung aberkennen können.

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Als nicht geeignet gilt beispielsweise ein Mensch, der gemäß §29 des BBiG keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf. Das liegt vor, wenn du zum Beispiel:

  • aufgrund einer Straftat zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt worden bist.

  • gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hast – unabhängig davon, ob eine Verurteilung erfolgt ist oder das Verfahren eingestellt worden ist.

  • jugendgefährdende Schriften verbreitest.

 

Zusammengefasst: Solltest du in deinem bisherigen Leben nicht übermäßig über die Stränge geschlagen haben, dann kannst du sehr leicht davon ausgehen, dass du die Persönliche Eignung der Ausbilderschein - Voraussetzungen bereits erfüllst. Doch wie sieht es denn mit dem fachlichen Part aus?

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Die fachliche Eignung – Part 2 der Ausbilderschein - Voraussetzungen

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Anders wie bei der Persönlichen Eignung, bei der es nur Hindernisgründe gab, musst du hier nun tatsächlich FACHWISSEN vorweisen können. So ist es für die Teilnahme an der Ausbilderschein Prüfung oder Ausbildereignungsprüfung zwar vollkommen irrelevant welche fachlichen Qualifikationen du besitzt. Für das danach folgende Ausbilden von Auszubildenden in der Verantwortung eines Ausbilders für ein Unternehmen musst du jedoch auf deinem Fachgebiet auch ein Fachmann sein.

Leuchtet ein, oder?

Denn wir wissen ja:  Wer studieren will, der braucht Abitur. Wer Auto fahren will, der braucht einen PKW- Führerschein und so weiter…. .

Wenn du jetzt allerdings denkst, dass du die hiermit verbundenen Ausbilderschein - Voraussetzungen sehr wahrscheinlich nicht erfüllst, dann habe ich wahrscheinlich eine gute Nachricht für dich. Es besteht nicht nur die Möglichkeit das Fachwissen durch eine abgeschlossene Ausbildung nachzuweisen, nein, es gibt mehrere Möglichkeiten, um fachliches Wissen nachweisen zu können.

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Du bist nämlich ausreichend fachlich qualifiziert, wenn du:

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  • Die Ausbildung selber durchlaufen hast, in der du nun ausbilden möchtest

  • Du stattdessen ein vergleichbares Studium an einer Uni oder (Fach-)Hochschule durchlaufen hast

  • Du durch Seminare, Weiterbildungen oder Fortbildungen entsprechende Qualifikationen erworben hast

oder

  • Du langjährige Berufserfahrung in deinem Fachbereich gesammelt hast - in der Regel wird hier das eineinhalbfache der Regelausbildungszeit als angemessener Zeitraum betrachtet. 

Du siehst also, man muss für die fachliche Eignung weder studiert noch die entsprechende Ausbildung absolviert haben, es geht auch anders. Und das ist gut so, denn das eröffnet vielen engagierten Menschen den Weg zum Ausbilderschein und eben zur Ausbildertätigkeit. Wenn Du dennoch unsicher bist, ob Du über die fachliche Eignung verfügst, kann Dir Deine zuständige IHK / HWK genauere Auskunft geben. Die Mitarbeiter dort sind in der Regel sehr nett und helfen gerne weiter.

Du hast alle Ausbilderschein - Voraussetzungen erfüllt? 

Was gibt es dann noch zu beachten?

Wie schon erwähnt, scheitert man auf dem Weg zum Ausbilderschein praktisch nie an den Voraussetzungen oder den als Voraussetzung notwendigen Eignungen. Die Eignung ausbilden zu dürfen, den Ausbilderschein machen zu dürfen, hat also fast jeder in Deutschland, dennoch ist noch lange nicht jeder auch in der Praxis zum Ausbilder-Sein geeignet.

Es gibt ja schließlich auch gute und schlechte Lehrer, gute und schlechte Dozenten, gute und schlechte Autofahrer, und eben auch Ausbilder. Wir alle hatten doch diesen einen schlimmsten Lehrer, der uns auch nur den kleinsten Hauch einer Freude, für das Fach, das er lehrte, einfach nahm ohne danach zu fragen. Und das Gegenteil davon haben wir doch ebenso erlebt. Lehrer, die uns begeistert haben, die uns mitgenommen haben auf Ihre Reise durch ein Schulfach und so gute Leistungen aus uns herauskitzeln konnten und womöglich sogar unser Interesse an eigentlich uninteressanten Fächern und Themen wecken konnten. Die haben uns eben erreicht.

Fühlen Sie sich zum Ausbilder berufen?

Ausbilder sein ist mehr als nur ein Beruf. „Beruf“ kommt eben von „Berufung“. Wir müssen uns also dazu berufen fühlen, sich der verantwortungsvollen Aufgabe des Ausbildens zu stellen, junge Menschen zu formen und zu prägen, zu fordern und zu fördern. Was macht nun den besonders guten Ausbilder aus? Es gibt tatsächlich Eigenschaften, die auf eine gute Basis für eine hervorragende Ausbildertätigkeit rückschließen lassen.

Wenn man Dich beispielsweise in Deiner Firma gefragt hat, ob Du nicht Ausbilder werden willst, dann solltest Du Dir sehr gut überlegen, was das bedeutet. Deine alltägliche Arbeit wird nämlich nach und nach an Deine Kollegen oder auch Deine zukünftigen Auszubildenden übergehen. Das Betreuen der Auszubildenden wird von diesem Zeitpunkt an ein großer Teil Deines beruflichen Alltags sein.

ERGO

Wie ich dir nun aufgezeigt habe, gibt es zwar kaum Hürden bei den Ausbilderschein - Voraussetzungen. Die Entscheidung, ob Du diese Aufgabe übernimmst, sollte dennoch nicht leichtfertig getroffen werden. Falsche Bescheidenheit oder Unsicherheiten sollten Dir aber auch nicht im Weg stehen. Wenn Du Lust zum Ausbilden verspürst und dir der Verantwortung bewusst bist, dich aber dennoch nicht vor ihr scheust, dann solltest du dir nicht im Weg stehen und deine Zukunft jetzt anpacken. Der erste Schritt? Hol dir deinen Ausbilderschein mit unserem Ausbilderschein – BootCamp, dem schnellsen Weg zum Ausbilderschein.

Du bist bis hierhin dabei geblieben?

Du erfüllst die zugegeben geringen Ausbilderschein - Voraussetzungen?

Und Du hast Lust, diese Aufgabe anzupacken?

Dann fürchte dich nicht vor der Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerksammer (HWK). Denn genau hierfür haben wir das Ausbilderschein-BootCamp entwickelt, das Dich kostengünstig, zeitsparend und ohne Risiko zum Ziel führt.

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